Das obligatorische Sommerfest findet jedes Jahr an einem unserer Gewässer statt, wenn eine Mindestbeteiligung von 15 Mitgleidern sichergestellt ist. Freunde, Familienangehörige, Sponsoren und Gönner sind dann❣ lich willkommen und gesehen. Hintergrund dieser Auflage bilden die damit verbundenen Aufwendungen für die Organisation dieser Feierlichkeit.